Sunday, June 8, 2008

Parteibuch Ticker Feed von 2007-03-15

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evilblog: StudiVZ dreht durch!
03/15/2007 10:31 PM

Nach verschiedenen Skandalen rund um die Sicherheit des sozialen Webangebots StudiVZ, das an die Holtzbrinck-Gruppe verkauft wurde, wurden neue AGBs eingeführt. Jetzt haben die Benutzer die zweifelhafte Ehre, für viele Kleinigkeiten eine Vertragsstrafe zahlen zu dürfen.

Für einen “elektronischen Angriff” verdonnert StudiVZ den Verantwortlichen nicht nur zu einer Vertragsstrafe von mehr als 6000 € (die ohnehin wohl nur eingetrieben werden kann, wenn der Angreifer aufgespürt werden kann), sondern er wird auch noch gleich zum Mundhalten verpflichtet. Damit meint StudiVZ wohl, die Berichterstattung über Sicherheitslücken unterbinden zu können. Toll, dann können wir gleich die NPD, Killerspiele, AIDS und Krebs auch verbieten - hilft eurer Sicherheit bestimmt wirklich viel.

Doch es kommt noch dicker: Der Nutzer ist ebenfalls verpflichtet, eine vom Betreiber nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe auf erstes Anfordern an den Betreiber zu zahlen, wenn er zum Beispiel:

  • 2.1 gar kein Student ist
  • doppelt angemeldet ist
  • 7.1, 7.4, 7.8 Gesetze oder Rechte Dritter verletzt oder
    “gesetzeswidrige Inhalte”, z.B. nationalsozialistische Inhalte,
    verbreitet
  • 7.4 persönliche Daten oder Fotos eingibt, die nicht ihn persönlich
    beschreiben bzw. nicht von ihm stammen
  • 7.4 den Dienst nicht nur zu privaten Zwecken nutzt
  • 7.4, 7.7 Waren anpreist, Kettenbriefe verschickt oder an
    Pyramidensystemen teilnimmt
  • 7.5 massengruschelt
  • 7.6 persönliche Daten anderer (z.B. Namen, Fotos, Mail-Adressen)
    ohne Einverständnis weitergibt…

Selbstverständlich haben viele (nicht alle) Regelungen auch ihre Berechtigung, da ohne diese eine so große Community unregierbar wird, aber die bösen Dinge werden oft sehr schwammig oder gar nicht definiert (zum Beispiel das Massengruscheln). Auf jeden Fall bietet so etwas in Kombination mit der frei festlegbaren Vertragsstrafe ein Missbrauchspotential, das nicht klein ist - und eine kleine Rechteverletzung ist schnell geschehen, auch ohne bösen Willen…

Dann hoffe ich zumindest mal für die, die diese AGB ausgeschieden haben, dass Fast-schon-Rechtsanwälte nicht zum StudiVZ-Kundenkreis gehören, denn sonst können sie sich vermutlich schon mal warm anziehen.

Udo Vetter von lawblog hat bereits durchblicken lassen, dass er die Rechtsgültigkeit der Vertragsstrafenklausel bezweifelt, aber bei deutschen Gerichten weiß man ja nie…

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Deutschland Debatte: Umweltschutz in der Praxis
03/15/2007 09:52 PM
Hier werden wir die verschiednen Vorschläge oder Maßnahmen sammeln und aktuell ergänzen: Energiesparlampen einsetzen Stand-by-Schalter verbieten Computer verbrauchen auch ausgeschaltet Energie; Energiezufuhr kappen Schreibt uns Eure Vorschläge, wir veröffentlichen sie hier in der obigen Liste! Ergänzung vom 16.3.2007: Am Südpol des Mars schlummern gewaltige Mengen Eis - so viel, dass es geschmolzen den ganzen Planeten elf Meter tief mit Wasser bedecken [...][Link] [Cache]
Deutschland Debatte: Kinderfeindlichkeit stürzt unser Land in tiefe Probleme
03/15/2007 07:41 PM
Lizenzfreie Bilder Die weidlich bekannte Boulevard- Zeitung veröffentlicht hier ein paar Informationen über Berlin babyfeindlich höchste Abtreibungsrate von Deutschland, jede ca. 3. Geburt eine Abtreibung Krippenplätze, Familienförderung oder Kindergeld offen, trotz Wahlversprechens des Bürgermeisters, der damit die Berliner Wahl gewann *). Wir fordern: Aufklärungskampagne ( Flyer, Fernsehen … ) für die Haushalte über die Folgeprobleme einer Gesellschaft mit zu wenigen Kindern; [...][Link] [Cache]
Deutschland Debatte: Supraleiter, Muster für verfehlte Politik
03/15/2007 06:58 PM
Hier findet sich der Forschungsartikel zu dem wichtigen Thema der Supraleitung. 20 Jahren, nachem Bednorz und Müller den Nobellpreis für ihre Forschungsergebnisse zur Supraleitung erhielten, finden erste Industrialisierungen statt: in den USA und auch in Deutschland. 20 Jahre danach! Sicherlich, es dauert oft eine gehörige Zeit, Innovationen marktfähig zu machen. Die EU geht einen Weg, der [...][Link] [Cache]
Deutschland Debatte: Protest höchstrichterlich erlaubt
03/15/2007 06:37 PM
wenn wir aufpassen, dass unsere Politiker nicht eine Politik machen, die jene den Verführern in die Arme treiben läßt, dann wird sich die Geschichte wohl nicht wiederholen. Höchstrichterlich wurde entschieden, Politiker, wir dürfen protestieren. Ihr seid nun an der Reihe, eine vernünftige vom Volk aktzeptierte Politik zu gestalten. Nehmt das Volk mit und diktiert keine Lösungen, [...][Link] [Cache]
Hakenkreuz-Urteil: BGH erteilt Stuttgarter Justiz schallende Ohrfeige - Protest gegen Strafbares nicht strafbar
03/15/2007 05:06 PM

Gefangen unter Hitler. Justizterror und Strafvollzug im NS-Staat

Man muss wissen, was obrigkeitshörige Staatsjuristen im Interesse von Protegierten alles nicht verfolg(t)en, um das berüchtigte Urteil des Stuttgarter Landgerichts vom September letzten Jahres besser “würdigen” zu können.
Bekanntlich hat die bundesdeutsche Justiz zahllose Nazis, vor allem solche in den eigenen Reihen, laufen lassen - bzw. weiterbeschäftigt. Von den vielen Juristen, die unter Hitler in die Verbrechen des NS-Staates involviert waren, wurde kaum einer zur Verantwortung gezogen.

Zu dem nun vom BGH entschiedenen Rechtsstreit:

Der Versandhändler Jürgen Kamm war im letzten Jahr vom Landgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt worden, weil er Anstecker mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz verkaufte: Es war offenkundig, dass die durchgestrichenen Hakenkreuze keine neonazistische Gesinnung verrieten, sondern vielmehr Protest gegen Neonazismus bekunden sollten.
Vor einem Jahr hatte Roland Maier-Leliveld im SPIEGEL den Rechtskonflikt geschildert:

>” Die wahren Punks sitzen doch in der Stuttgarter Staatsanwaltschaft.” In seinem kleinen Büro in Winnenden bei Stuttgart sitzt Jürgen Kamm, 31, und lacht. Dabei ist ihm eher zum Weinen zumute. Seit letzten August ermitteln die Stuttgarter Staatsanwälte gegen den Geschäftsführer des Mailorderversands Nix Gut - wegen der Produktpalette: Als Punk und überzeugter Antifaschist vertreibt Kamm unter anderem Aufnäher, Buttons und T-Shirts mit durchgestrichenen oder zerbrochenen Hakenkreuzen.

Die Staatsanwaltschaft beanstandet die kleinen und großen Piktogramme. Sie vermutet einen Verstoß gegen § 86a des Strafgesetzbuches, der die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole verbietet[…]

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft nimmt … weiter Nazi-Gegner ins Visier. “Wir wollen das Hakenkreuz - auch in entstellter Form - nicht in der Öffentlichkeit sehen“, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler SPIEGEL ONLINE. “Klar ist, dass die Träger solcher Symbole nichts mit Neonazis zu tun haben, doch wir verfolgen keine Meinungen, wir verfolgen Straftaten.”
[…]
Wehret den Anfängen“, wirbt er für seinen Standpunkt: Was, wenn Rechtsradikale die Symbole der Antifaschisten wiederum für eigene Zwecke missbrauchen? “Wir wissen, wir bestrafen die Falschen“, so Häußler, “aber wir haben die Besorgnis, dass diese Kennzeichen, wenn sie massenhaft verwendet werden, sich in der Öffentlichkeit wieder einbürgern könnten.”[…]
Jürgen Kamm staunt da nur: Für ihn sind die Buttons eine deutliche Meinungsäußerung gegen den Faschismus und können auch durch böswillige Zeitgenossen nicht uminterpretiert werden. […]

Angefangen hat alles vor etwa drei Jahren, als die erste Anzeige einging“, erzählt Kamm. “Es gab eine Hausdurchsuchung, ein paar Wochen später kam die Mitteilung, dass die Sache erledigt sei.” Umso erstaunter war Kamm, als im August 2005 abermals Polizisten vor der Tür standen. Acht Stunden lang durchsuchten sie Laden wie Privatwohnung und stellten Beweismaterial sicher. Seither lagern 30.000 Flyer, Kataloge zu Tausenden und rund 10.000 Nix-Gut-Artikel in der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft. Wert der beschlagnahmten Waren: über 10.000 Euro.
Jürgen Kamm Nix Gut


Bild: stern.de

Werner Pfennig, Vorsitzender des Verband der Verfolgten des Naziregimes (VVN), ist über den Behördenkurs entsetzt.
Pfennig erzählt von zwei Polizeieinsätzen gegen den VVN im Rems-Murr-Kreis, bei denen nicht nur Infoblätter beschlagnahmt, sondern auch Polizeikessel um die Informationsstände gebildet worden seien: “Ein unglaublicher Vorgang, der durch nichts zu rechtfertigen ist.” Der Beschwerde der Organisation gegen das Vorgehen und die Beschlagnahme wurde stattgegeben. […]
In Baden-Württembergs Justizministerium bleibt es indes still. Eine Weisung an die Juristen verbiete sich, so die offizielle Sprachregelung, da “keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es sich um eine schlechthin unvertretbare oder offenkundig falsche Rechtsauffassung handelt“.< Quelle: spiegel.de, HAKENKREUZ-JAGD: “Wir wissen, dass wir die Falschen bestrafen”, 28. 4. 2006 [Links und Hervorhebungen von uns]

Nachdem das Stuttgarter Urteil nun vom BGH kassiert wurde, kommentiert Helmut Kerscher in der Süddeutsche Zeitung die BGH-Entscheidung:

>Manchmal genügt gesunder Menschenverstand für die Bewertung eines Sachverhalts. Das hat soeben der Bundesgerichtshof mit seinem ,,Hakenkreuz-Urteil'' bewiesen. Im Kern entschieden die Richter: Wer gegen Strafbares protestiert, macht sich nicht selbst strafbar. Und der BGH setzte noch eins drauf: Wer dies nicht erkennt, muss eine Strafarbeit schreiben.
Letzteres galt dem Landgericht Stuttgart, das den Vertrieb von verfremdeten Hakenkreuzen unter Strafe gestellt hatte. Dieses Gericht muss nämlich nun selbst zugunsten eines von ihm verurteilten Versandhändlers eine Entschädigungsentscheidung für erlittene Strafverfolgung schreiben.< [Links und Hervorhebungen von uns]

Der SPIEGEL zitiert den Vorsitzenden BGH-Richter Walter Winkler:

>” Wir glauben, wir haben mit dem Urteil eine wichtige Hürde geschaffen, um Missbrauch zu verhindern“, sagte Winkler. Denn Rechtsextremisten würden sich schwer tun, Symbole mit einer klaren Anti-Nazi-Aussage zu verwenden, weil sie dies als Verhöhnung ihrer “geheiligten Zeichen” empfinden würden.
Mit Blick auf die massenhafte Verbreitung von Anti-Nazi-Symbolen durch den Angeklagten sagte Winkler, es spiele keine Rolle, wie oft solche Darstellungen gezeigt würden. “Im Gegenteil: Ein zehnfacher Protest ist vielleicht noch wirkungsvoller als ein einfacher Protest.” Der Richter verwies auch auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit.<

Der Berliner Rechtsanwalt Dennis Sevriens hatte die “Hakenkreuzposse” in seinem Berlin Blawg mehrfach kommentiert. Heute erinnert er dort noch an ein nettes Detail:

>Außerdem verwendete die Fifa anläßlich der Fußballweltmeisterschaft inhaltsgleiche Symbole - durchgestrichene Hakenkreuze - vor den deutschen Stadien im vergangenen Jahr. Auch in Stuttgart. Eine Verfolgung von Verantwortlichen deshalb fand nicht statt.<

Unter DPMS Info finden sich zusätzliche Informationen.

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15.03.2007: Auch ein "Wort zum Mittwoch"?
03/15/2007 04:33 PM
HU Marburg fordert Gleichbehandlung - HU-Ortsverband Marburg[Link] [Cache]
Berliner Seifenoper: Oberstes Gericht erlaubt Nazi-Symbole
03/15/2007 03:43 PM
Das öffentliche Zurschaustellen von nationalsozialistischen Symbolen ist weiterhin erlaubt. Sie müssen nur durchgestrichen sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im sogenannten Hakenkreuz-Streit entschieden.

Laut dem Urteil darf ein Hakenkreuz - beispielsweise an als Aufnäher an Lederjacken oder als Aufkleber an Ladentüren - straflos verwendet werden, wenn es "offenkundig und eindeutig" die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck bringe. Das Landgericht Stuttgart hatte zuvor einem Händler aus der Region den massenhaften Versand derartiger Symbole verboten. Sinngemäß lautete die Begründung: Hakenkreuz ist Hakenkreuz, ob im Stile eines Parkverbotsschilds rot umrandet und durchgestrichen oder nicht. Auch könnten ausländische Besucher den Anblick einer Swastika in Deutschland missverstehen.
Staatsanwaltschaft, Verteidigung des Versandhändlers und BGH waren gleichermaßen empört. Der zuständige Richter forderte bei der Urteilsverlesung sogar dazu auf, solche Symbole zu tragen. Strafrechtlich spiele es keine Rolle, wie oft solche Darstellungen gezeigt würden. "Im Gegenteil, ein zehnfacher Protest ist vielleicht noch wirkungsvoller als ein einfacher Protest."
Also, Bürger: Heftet euch SS-Runen und Hakenkreuze an den Ärmel, klebt sie an die Haustür und ans Auto - und streicht sie durch. Die Welt wird dann wissen, dass wir die Guten sind.
Während die echten Symbole also erlaubt bleiben, haben die BGH-Richter Rechtsradikale vor dem Versuch gewarnt, verfremdete Symbole in Umlauf zu bringen. Damit ist die rechtsradikale Gefahr so gut wie gebannt. Es muss aber doch noch einen Weg geben, Rechtsradikalismus insgesamt zu verbieten. Rein sicherheitshalber. Die DDR hat das schließlich auch geschafft.
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BR: Prima abgezockt mit Primacall
03/15/2007 03:03 PM

Telefonmarketing zum Aufschwatzen eines anderen Telefontarifes ist sicher ein lukratives Geschäft. Manche der von Tele-2 & Co Angerufenen sind allerdings so gehässig, fernmündlich einen Vertrag abzuschließen, dabei den rechtswidrigen Cold-Call beweiskräftig mit Zustimmung der Anrufer aufzuzeichnen, und das alles möglicherweise nur, um dann vor dem fristgerechten Widerruf des Vertrages nach dem Fernabsatzgesetz eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung zur Unterlassung von rechtswidrigen Cold-Callings schicken zu können.

Dass es auch sonst ratsam ist, Gespräche mit Zustimmung der Anrufer aufzuzeichnen, zeigt das Beispiel der Firma Primacall aus der in der Leipziger Straße 124 in Berlin, bei der, glaubt man dem mit den Worten “Prima abgezockt mit Primacall” eingeleiteten Fernsehbeitrag “Wahnsinn dank Primacall” im Zeitspiegel-Wahnsinn des Bayerischen Rundfunks vom 28.02.2007 (hier als Realmedia Stream abrufbar) schon vorgekommen sein soll, dass Primacall meinte, einen Vertragsabschluss getätigt zu haben, obwohl die vermeintlichen Kunden der festen Überzeugung sind, sie hätten sich nur mit der Zusendung von Informationsmaterial einverstanden erklärt.

Im Fernsehbeitrag des bayerischen Rundfunks ist von Dutzenden von Anzeigen gegen Primacall die Rede und von einem Anwalt Sven Krüger, der demzufolge praktischerweise unter der gleichen Adresse wie die Primacall residieren soll. Angesichts dessen ist es bemerkenswert, dass Rechtsanwalt Sven Krüger und Primacall in dem Fernsehbeitrag die Möglichkeitkeit ungenutzt ließen, Missverständnisse zum Vertragsabschluss beispielsweise durch Vorlage von angeblichen Tonaufzeichnungen aufzuklären.

Eine Internetrecherche ergibt übrigens, dass in der Leipziger Straße 124 in Berlin auch eine Firma Primaconnect sitzt, die sich unter anderem mit Mahnwesen und Inkasso beschäftigt, wobei allerdings nicht klar ist, ob diese Firma etwas mit Primacall zu tun hat.

Noch bemerkenswerter ist, was eine Internet-Recherche zur Primacall nicht zutage fördert. Beim Leastcostblogger ist ein Beitrag zum Thema Primacall verschwunden. Und auch im xxlkillababe-Blog gibt es einen Beitrag, wo Primacall in der URL vorkommt, der inzwischen gesperrt ist. Im Karotten-Blog kommt schließlich heraus, wo der Hase lang läuft, denn da steht bei Primacall etwas von einem Anwalt, dem ein Blog-Beitrag nicht gefiel und der deswegen erst mal weg ist.

Den Politikern in Deutschland sei erklärt, dass die Menschen ob des in Deutschland üblichen Telefonterrors langsam sauer werden, wenn die Politik dagegen nicht endlich wirksame Maßnahmen ergreift. So findet sich bei xxlkillababe eine Seite Werbeterror per Telefon, auf der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gefragt wird, was ein 75-jähriger Rentner machen soll, der mittlerweile 3 Preselection-Verträge hat. Und bei xxlkillababe findet sich auch eine Frage an und eine Antwort von Gregor Gysi, in dem der die Anfrage damit abbügelt, sie möge doch bitte auch an den Petitionsausschuss gestellt werden.

Es wird von der Politik so getan, als gäbe es keine leichte Abhilfe getan. Dabei hätte sich der heute übliche Telefonterror sicher weitgehend erledigt, wenn eine bei drastischen Strafen verbindliche Telefon-Robinson-Liste eingeführt würde, es Angerufenen erlaubt würde, lästige Telefonanrufe zu Beweiszwecken ungefragt mitzuschneiden und der Meinungsfreiheit zur Aufklärung der Verbraucher im Äußerungsrecht gegenüber den Geschäftsinteressen von Abzockern einen Vorrang einzuräumen. Das ließe sich in wenigen Wochen als Gesetz ausfomulieren, wenn Politiker wirklich etwas gegen die milliardenschwere Abzocke mit unerbetenen Telefonanrufen unternehmen wollen.

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Berliner Seifenoper: Der Fahrrad-Kindersitz
03/15/2007 02:16 PM
Sitzt ein kleines Kind auf einem Fahrradsitz, dann geht's in den Kindergarten oder wieder nach Hause. Doch der Fahrrad-Kindersitz ist mehr als ein Zweckgegenstand: Wird er nämlich, ungenutzt und damit für den Moment gleichsam als sinnloser Ballast, vom Anzug- oder Kostüm-tragenden Elternteil auf dem Weg ins Büro mitgeführt, ist er eine Metapher für die moderne Väter- und Müttergeneration und strahlt nach allen Seiten hin laut und energisch aus.
Schwebt der Sitz bei Papa überm Gepäckträger, lautet die unausgesprochene Botschaft: Hier kommt der "neue Vater", der Söhnchen oder Töchterchen nicht allein der Frau überlässt. Nebenbotschaft: Die Frau arbeitet auch, und zwar zu solchen Zeiten oder an solchen Orten, dass es organisatorisch besser ist, er kümmert sich um den Transport. Dritte Botschaft: Er bringt ja nicht nur hin, er holt auch ab - und krabbelt dann selbstverständlich mit dem Nachwuchs auf dem Kinderzimmerfußboden herum. Der neue Vater eben.
Ist der Kindersitz hingegen an Mamas Rad anmontiert, ist das einerseits der klassische Fall. Andererseits wird er nun erst recht zum Erfolgssymbol für die vielbeschworene Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Sitz ist zudem der rollende Beleg, dass hier nicht die allseits misstrauscih beäugte "kinderlose Karrierefrau" daherkommt (die ohnehin selten Fahrrad fährt). Auch die endlos vorbeiziehenden Autofahrer werden mit einer Nachricht bedacht: Rast ihr nur hektisch zum Arbeitsplatz, ich befördere derweil gemütlich und ökologisch vernünftig diejenigen, die einmal eure hohe Rente zahlen.
Und gleich, ob der leere Sitz bei ihm oder ihr mitradelt, im Geiste sitzt das Kind doch immer hinten drauf. Der leere Kindersitz ruft allen zu: Seht her, hier ist junges Familienglück. Ätsch, bätsch.
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Oeffinger Freidenker: Achtungserfolg für Münster
03/15/2007 01:13 PM
Der Kampf gegen Studiengebühren hat sich für Münster wenigstens ein bisschen ausgezahlt: die Studenten dort bezahlen "nur" 275€ pro Semester.
Das ist zwar auch der anderslautenden Gebührenlage geschuldet, aber nichts desto trotz wenigstens ein kleiner Lichtschimmer in all der Düsternis.[Link] [Cache]
Oeffinger Freidenker: Fundstücke
03/15/2007 01:10 PM
Die Antinazisymbole dürfen doch verwendet werden; der Bundesgerichtshof entschied glücklicherweise gegen die braune Suppe aus Stuttgart.
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Däubler-Gmelin (genau, Mrs. "Bush=Hitler") gibt der SZ ein interessantes Interview zum Thema Guantanamo und Geständnisse.
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Google will ein bisschen weniger böse sein und speichert IP-Daten "nur" noch 14-18 Monate.
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Telepolis stellt die Frage nach der medialen Verantwortung bei der Holliganberichterstattung.
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Wolfgang Lieb erklärt, warum ökonomische Strukturen an Hochschulen nichts zu suchen haben.
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Oeffinger Freidenker: Entlassungswelle in den USA, Nachtrag
03/15/2007 01:08 PM
Die Zeit hat heute einen deutlich ausführlicheren Artikel zum Thema veröffentlicht. Besonders für die Dauerlästerer über die amerikanische Demokratie hierzulande sind dabei die folgenden Absätze zu empfehlen:

Solche Szenen sind große Momente der amerikanischen Demokratie. Sie zeigen, wie effektiv die Kontrolle der Macht sein kann, solange Weißes Haus und beide Kammern des Parlaments nicht in einer Hand sind. Und sie zeigen, wie tief die Legislative in die Sphäre der Exekutive eindringen darf. Zweifelsfrei tiefer als im deutschen Parlamentarismus. Wann wurden je peinliche Emails oder Schriftstücke aus dem Kanzleramt in derselben Legislaturperiode durch den Bundestag veröffentlicht? Sogar wenn der Bundestag einen Untersuchungs-Ausschuss beruft, kann die Regierung das Beschlagnahmerecht durch das so genannte Exekutiv-Privileg einschränken. Allein dessen Feststellung kann Monate dauern. So geschehen bei den sogenannten Bundeslöschtagen, als das elektronische Archiv des Kanzleramtes vor dem Regierungswechsel 1998 größtenteils gelöscht wurde.

In Amerika bedarf es keinen Untersuchungsausschusses, ein normaler Parlamentsausschuss reicht. Es dauert nicht Monate oder Jahre, sondern Tage. Die peinlichen Emails aus dem Weißen Haus sind nur gut drei Monate alt. Am Tag nach der Freigabe ans Parlament finden sich Auszüge in der Zeitung. In Deutschland dürfen Abgeordnete solche Unterlagen nicht weitergeben.

Die Staatsanwalts-Affäre ist nur der Anfang - die amerikanische Ermittlungs-Maschinerie nimmt eben erst ihre Arbeit auf.

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Oeffinger Freidenker: Chiquita auf Kriegskurs
03/15/2007 01:02 PM
Die von der SZ treffend als "Bananenrepublikaner" bezeichneten Manager des Konzerns Chiquita bringen diesen erneut in äußerst negative Schlagzeilen. Nicht nur, dass dem Konzern bereits seit zwei Jahrzehnten starke politische Eingriffe in Mittelamerika vorgeworfen werden, Menschenrechtsverletzungen und Dumping an der Tagesordnung sind, nein, nun wurde auch noch aktenkundig, dass als terroristisch eingestufte Paramilitärs von Chiquita finanziert wurden.
Wieder einmal zeigt sich, dass die entfesselte Marktmacht nur eine Regel kennt: die Regel des grenzenlosen Profits. Alles andere muss sich ihr unterordnen. Deswegen war es für Chiquita auch kein Problem, die kolumbische AUC zu schmieren und finanziell zu unterstützen, die bereits 200.000 Tote verursacht hat.[Link] [Cache]
Oeffinger Freidenker: Österreich senkt Wahlalter auf 16 Jahre ab
03/15/2007 12:54 PM
Wie die SZ berichtet, hat Österreich das Wahlalter für Bundestagswahlen auf 16 Jahre herabgesetzt. Man wolle damit auf die Demographie reagieren. Über eine Herabsetzung für Landtagswahlen entscheiden die Länder.
Ich stehe dem Ganzen zwiespältig gegenüber: auf der einen Seite ist die Partizipation an der Demokratie etwas, für das man als Demokrat eintreten sollte. Andererseits ist die politische Bildung in diesem Alter im Normalfall praktisch nicht ausgeprägt; Gemeinschaftskundeunterricht beispielsweise beginnt ja erst mit ca. 16 Jahren. Es wird in jedem Fall interessant, die Auswirkungen zu beobachten; und im Falle positiver Resultate wäre es angebracht, die Initiative auch EU-weit umzusetzen.[Link] [Cache]
Mal wieder: Über die Voll-Horste(r) vom studivz.net…
03/15/2007 12:32 PM

Sooo

StudiVZ: Umstrittener Gründer scheidet aus Geschäftsführung aus

Das Studentennetzwerk StudiVZ vollzieht eine Neuordnung der Geschäftsführung. Mitgründer Ehssan Dariani ist ab sofort nicht mehr am operativen Geschäft beteiligt, sondern will sein “Know-how und seine Erfahrung im Aufbau von Unternehmen und Start-ups nun als Berater, Mentor und Business-Angel zur Verfügung stellen”, wie es offiziell heißt.

hieß es am 12.3. bei heise.de

Und heute finde ich eine E-Mail in meinem Posteingang: “studiVZ Zentrale - studiVZ - Neue AGB”. Okey, heißt bestimmt Gutes..

Hallo!

der Verhaltenskodex, den wir zusammen mit den Mitgliedern für die Plattform studiVZ erarbeitet haben, erfordert eine Anpassung unserer bisherigen “Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von studiVZ” (AGB).

Wir schicken dir deshalb heute die unten wiedergegebenen neuen “Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Nutzung von studiVZ” (AGB), die nach Zugang der E-Mail binnen zwei Wochen in Kraft treten.

Wenn du der Geltung der geänderten AGB innerhalb von zwei Wochen nach Empfang dieser E-Mail nicht widersprichst, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.
Solltest du mit der Geltung der neuen AGB nicht einverstanden sein, kannst du eine E-Mail an agb@studivz.net senden.

Im Falle eines Widerspruchs gegen die Geltung der neuen AGB behalten wir uns vor, das bestehende Nutzungsverhältnis zu beenden und alle unter deinem Account gespeicherten Daten
zu löschen, um eine reibungslose Nutzung des Angebots von studiVZ für alle Mitglieder zu gewährleisten.

Wir danken euch für eure Unterstützung bei der Erstellung des neuen Verhaltskodex.

Weiterhin viel Spaß!

Euer studiVZ-Team

Im Ernst: Schreibt am besten eine Mail an: agb@studivz.net!, (dann werdet ihr “leider” entfernt..). Überlegt euch doch mal: Die Plattform wurde für 85 Mio Euro verkauft. Warum wohl?
Eure sehr privaten Daten (politische Orientierung!, teilweise Handynummern, alle eure Vorlieben und Interessen, Hobbys, Filme, Bücher… Dann noch recht intime Fotos, manchmal..) werden extrem vergewaltigt und verkauft.

Ich muss zugeben: Noch bin ich bei Studivz.net angemeldet. (man kann da seine Uni / Kontakte und seinen Freundeskreis einfach easy organisieren..) Aber ich suche Alternativen, ich suche eine Exit-Strategie.

Bitte helft mir! ;-)

Was auch schlimm ist: Nach dem letzten Hackerangriff, gar nicht solange her (die Nutzer wurden deshalb u.a. aufgefordert, sich ein neues Passwort zu überlegen, da wohl massiv Daten u. Passwörter der Nutzer ausgelesen wurden) machen die Betreiber jetzt auch dicke Hose und stellen tausende Forderungen in den AGB’s,:

8.1 Für alle Fälle eines Verstoßes eines oder mehrerer Nutzer gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, insbesondere gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Ziffern 2.1 bis 2.4 und/oder Ziffer 7., behält sich der Betreiber das Recht vor, den Nutzer ohne Angabe von Gründen und unter Ausschluss der Geltendmachung von Schadenersatz seitens des Nutzers mit sofortiger Wirkung vom Service auszuschließen und seinen Account einschließlich all seiner Daten vollständig zu löschen. Die Einleitung zivil- und/oder strafrechtlicher Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Schadenersatz und/oder die Erstattung einer Strafanzeige bleiben in derartigen Fällen ausdrücklich vorbehalten.

FICKT EUCH, Echt! Eher müssten wir (User) euch verklagen, wegen grob fahrlässiger, nicht hinreichender Verschlüsselung unserer Passwörter und viel zu leicht hackbarer Infrastruktur!

Weiterhin:

Spätestens nach diesem AGB-Punkt MUSS!! jeder User, der es bis zum ABITUR geschafft hat, (das sollten beim studivz so einige sein, gerüchtweise…) sich sofort abmelden, sollte er noch 5 Gerhirnzellen haben:

9.3 Vertragsstrafenregelung: Der Nutzer verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Verbot von elektronischen Angriffen (Ziffern 9.1 und 9.2), eine vom Betreiber nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Landgericht zu überprüfende Vertragsstrafe in Höhe von mindestens EUR 6.000,00 (in Worten: sechstausend Euro) auf erstes Anfordern an den Betreiber zu zahlen.

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

[Anmerkung: Diese Aussage ist natürlich keinesfalls als gesetzeswidriger Aufruf zum geschäftsschädigenden Boykott des Dienstes ’studivz.net’ gemeint, vielmehr gelten alle Angaben nur für den Verfasser etc. etc. … ]

Weiterer Auszug aus der AGB:

9.4 Ferner verpflichtet sich der Nutzer für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen das Verbot von elektronischen Angriffen (Ziffern 9.1 und 9.2), unverzüglich nach Aufforderung durch den Betreiber eine nach juristischen Standards übliche vertragsstrafenbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung mit im wesentlichen (je nach Einzelfall) den folgenden darin
enthaltenen Verpflichtungen abzugeben:

es mit sofortiger Wirkung zu unterlassen, den elektronischen Angriff fortzusetzen oder einen neuen vergleichbaren Angriff zu unternehmen.

es mit sofortiger Wirkung zu unterlassen, im Wege des elektronischen Angriffs etwa gewonnenes Datenmaterial an irgendwelche Dritte weiterzugeben.

den Betreiber unverzüglich in Textform und umfassend darüber zu informieren, welchen Dritten (Namen, Anschriften, vollständige Kontaktdaten) das etwa gewonnene Datenmaterial wann und in welcher Form bereits zur Kenntnis gelangt, übermittelt oder
auf andere Weise zur Verfügung gestellt worden ist. sämtliches mittels des elektronischen Angriffs gewonnenes digitales Datenmaterial vollständig, endgültig und nicht
wiederherstellbar von allen vorhandenen Datenträgern unwiederbringlich zu löschen sowie etwaiges analoges Datenmaterial (z.B. Unterlagen, Aufzeichnungen, Ausdrucke etc.)
restlos zu vernichten.

eine eidesstattliche Versicherung als Bestätigung der erfolgten Löschung und Vernichtung rechtsverbindlich unterschrieben an den Betreiber zu übersenden.

absolutes Stillschweigen über sämtliche etwa gewonnenen Daten, über die Unterlassungsverpflichtung und über die eidesstattliche Versicherung sowie sämtliche dem Angreifer sonst bekannt gewordenen internen Angelegenheiten von studiVZ zu wahren - insbesondere auf Internetforen, in Blogs oder gegenüber der Presse -, es sei
denn, die Offenlegung einzelner Informationen ist aufgrund öffentlichrechtlicher Vorschriften gegenüber Behörden oder zur Wahrung von Rechtsansprüchen gegenüber Gerichten zwingend
erforderlich.

DIESE FREAKS! …

Wen es interessiert, hier die ganze neue AGB:

ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON STUDIVZ (www.studivz.net)

Stand: 13.03.07
studiVZ (www.studivz.net oder www.studiverzeichnis.net einschließlich aller dazugehörigen Länder- und Sub-Domains) ist ein interaktives Online-Angebot der studiVZ Ltd. (nachfolgend auch “Betreiber” genannt)und richtet sich ausdrücklich an Studenten und Studentinnen sowie an
ehemalige Studierende (Alumni).

1. Geltung der Nutzungsbedingungen

1.1 Im Verhältnis zwischen dem Betreiber und dem Mitglied (nachfolgend auch “Nutzer” genannt) gelten die nachstehenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend auch “AGB”). Abweichende Bedingungen des Nutzers, die mit diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen in
Widerspruch stehen, finden keine Anwendung.

1.2 Mit der Anmeldung als Mitglied bei studiVZ erklärt sich der Nutzer mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden. Bei der Anmeldung erhält der Nutzer die Möglichkeit, von den AGB Kenntnis zu nehmen und muss die Geltung der AGB durch gesonderten “klick” bestätigen.

1.3 Im Rahmen des Nutzungsverhältnisses zwischen Betreiber und Nutzer gelten die AGB auch dann, wenn bei der Inanspruchnahme weiterer Dienste des Betreibers nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB verwiesen wird.

1.4 Der Betreiber behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zugesandt. Wenn der Nutzer der Geltung der geänderten AGB innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E- Mail nicht widersprochen hat, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Der Betreiber verpflichtet sich, den Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, gesondert auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist hinzuweisen.

1.5 Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB, kann der Betreiber das bestehende Nutzungsverhältnis unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche des Nutzers mit sofortiger Wirkung beenden und sämtliche unter dem Profil des Nutzers gespeicherten Daten löschen. Auf diese Möglichkeit wird der Betreiber den Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, ebenfalls gesondert hinweisen.

2. Anmeldung und Abmeldung

2.1 Voraussetzung einer Anmeldung als Nutzer bei studiVZ ist die Eigenschaft als Student / Studentin bzw. als ehemalige/r Studierende/r (Alumni) sowie die Vollendung des achtzehnten (18.) Lebensjahres. Der Betreiber ist berechtigt, die Personalien, insbesondere das Alter des Nutzers anhand geeigneter amtlicher Papiere zu prüfen.

2.2 Der Nutzer darf sich nur einmal als Mitglied anmelden und versichert mit seiner Anmeldung, dass er bislang noch nicht Mitglied von studiVZ ist.

2.3 Der Nutzer versichert, dass alle von ihm gegenüber dem Betreiber angegebenen persönlichen Daten der Wahrheit entsprechen und nur den Nutzer persönlich beschreiben. Dies gilt auch für Fotos der eigenen Person.

2.4 studiVZ bietet die Dienste seiner Plattform ausschließlich für private Zwecke an. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht erlaubt. Mit der Anmeldung versichert der Nutzer, die Dienste nur für private Zwecke zu nutzen.

2.5 Bei Verstoß des Nutzers gegen eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen der Ziffern 2.1 bis 2.4 gilt Ziffer 8.

2.6 Der Nutzer kann sich jederzeit ohne Angabe von Gründen in der Rubrik MEIN ACCOUNT durch Anklicken der Schaltfläche MEINEN ACCOUNT LÖSCHEN, aber auch schriftlich oder per E-Mail abmelden. Mit der Abmeldung wird der gesamte unter dem Profil des Nutzers gespeicherte
Datensatz vollständig gelöscht. Das Nutzungsverhältnis endet damit.

3. Beschreibung des Angebots von studiVZ

3.1 Der Betreiber betreibt ein Soziales Netzwerk in Form einer Kommunikations-Plattform im Internet, über die als Nutzer registrierte Studenten/Alumni für den Aufbau und die Pflege von Freundschaften miteinander Kontakt aufnehmen und kommunizieren können. Der Nutzer
hat die Möglichkeit, sich anzumelden, Informationen über sich zu veröffentlichen, Gruppen zu gründen oder ihnen beizutreten, Bekannte oder Freunde zum Beitritt in seine Gruppe(n) einzuladen, innerhalb der Plattform nach anderen Personen (Mitgliedern/Nutzern) zu suchen,
und vieles mehr.

3.2 Sämtliche Angaben der einzelnen Nutzer (Profile) sind in einer zentralen Datenbank des Betreibers abgelegt. Die Mitglieder können sich die Profile anderer Mitglieder ansehen und mit diesen in Kontakt treten.

3.3 Hierbei sind jedoch stets die guten Sitten und Umgangsformen zu wahren. Das Vortäuschen einer fremden Identität sowie beleidigende, herabsetzende oder rassistische Äußerungen laufen dem Sinn des Dienstes von studiVZ zuwider und sind deshalb verboten.

3.4 Soweit Nutzer auf fremde Internetseiten weiterführende Links auf studiVZ einstellen sollten, werden diese vom Betreiber unter Umständen verfolgt und auf deren Inhalt überprüft. Sofern sich herausstellt, dass diese fremden Internetseiten rechtswidriges Material jedweder Art enthalten, werden die betreffenden Links vom Betreiber gelöscht.

3.5 Der Betreiber behält sich vor, im Datenbanksystem von studiVZ Programme zu verwenden, welche Rückschlüsse auf das Kommunikationsverhalten der Nutzer ermöglichen. Diese Programme dienen ausschließlich der Erhöhung der Sicherheit der Kommunikation
im Netzwerk von studiVZ. Eine Verwendung der durch diese Programme gewonnenen Daten zu anderen, insbesondere gewerblichen Zwecken findet nicht statt.

4. Kosten

4.1 Die Anmeldung bei studiVZ ist kostenlos. Bis auf weiteres bleiben auch alle Dienste und Features von studiVZ kostenlos. Hiervon ausgenommen sind die Angebote im Shop (”Salon”).

4.2 Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Nutzung von bestimmten Diensten (z.B. SMS-Versand) auf der Plattform zur gegebenen Zeit entgeltlich zu gestalten. Außerdem behält sich der Betreiber vor, künftig angemessene Werbung zu schalten.

5. Datennutzung und Datenschutz

5.1 Der sensible und verantwortungsvolle Umgang mit den personenbezogenen Daten aller Nutzer ist für studiVZ ein Anliegen von äußerster Wichtigkeit.

5.2 Sämtliche datenschutzrechtlichen Gesetze und Bestimmungen werden von studiVZ genauestens befolgt. Zu diesen Bestimmungen zählen vor allem das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (§§ 85 ff. TKG) und die
gesetzgeberischen Vorgaben auf EU-Ebene.

5.3studiVZ gibt die personenbezogenen Daten seiner Nutzer nicht an Dritte weiter, es sei denn, der Nutzer hat vorher seine ausdrückliche Einwilligung erklärt oder es besteht eine gesetzliche
Verpflichtung zur Datenweitergabe. Soweit der Nutzer eine inwilligung erteilt, kann er sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch einfache Mitteilung (E-Mail, Fax, Brief) widerrufen.

5.4 Die unter dem Link http://www.studivz.net/policy.php zu findende Datenschutz-Erklärung informiert ausführlich darüber, zu welchem Zweck Daten erhoben werden, welche Mindestangaben von jedem Nutzer zu machen sind, welche Angaben zusätzlich freiwillig gemacht werden können und wie der Schutz und die Sicherheit aller personenbezogenen Daten bei studiVZ gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet wird. Außerdem informiert die Datenschutz-Erklärung ausführlich über technische Fragen des Datenschutzes (Cookies, Logfiles, Firewalls etc.). Weitere Informationen finden sich überdies in den Datenschutz-Informationen.

6. Haftung des Betreibers

6.1 Der Betreiber haftet nicht für den Inhalt der Veröffentlichungen der Nutzer; dies gilt insbesondere für Fälle, in denen die von Nutzern eingestellten Inhalte gegen das geistige Eigentum (Markenrechte, Urheberrecht, etc.) oder gegen das Persönlichkeitsrecht Dritter verstoßen. Dieser Haftungsausschluss gilt gleichermaßen für Inhalte von Internetseiten, welche von Nutzern von studiVZ ohne Kenntnis des Betreibers verlinkt wurden. Sobald studiVZ indes Rechtsverletzungen auf den verlinkten fremden Seiten bekannt werden sollten, werden derartige Links unverzüglich entfernt.

6.2 Der Betreiber haftet nicht für die Richtigkeit und den Inhalt der allein von den Nutzern selbst gemachten Angaben in den Anmelde- bzw. Profildaten der Nutzer oder für sonstige durch Nutzer generierte Inhalte. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für den eventuellen Missbrauch von Informationen.

6.3 Der Betreiber haftet nicht für wirtschaftliche, körperliche oder immaterielle Schäden, die sich aus der Nutzung dieser Networking- und Kommunikations-Plattform ergeben, soweit der Schaden nicht nachweislich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers oder seiner Mitarbeiter
beruht.

6.4 Der Betreiber ist ständig bemüht, einen jederzeit ordnungsgemäßen Betrieb von studiVZ sicherzustellen. Der Betreiber garantiert jedoch weder die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit von studiVZ, noch haftet er für technisch bedingte Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle. Beispielsweise kann es durch technische Störungen oder auch notwendige Wartungsarbeiten zu einer vorübergehenden Unterbrechung des Services von studiVZ kommen.

6.5 Der Betreiber haftet nicht für die unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Nutzerdaten durch Dritte (z. B. durch einen unbefugten Zugriff von “Hackern” auf die Datenbank). Der Betreiber haftet auch nicht dafür, dass Angaben und Informationen, welche die Nutzer selbst Dritten zugänglich gemacht haben, von diesen missbraucht werden.

6.6 Der Betreiber behält sich das Recht vor - geht jedoch keinerlei derartige Verpflichtung ein -, den Inhalt jedweden Textes sowie eingesandter Fotos bzw. Grafikdateien auf die Einhaltung von Gesetz und Recht zu überprüfen und, wenn nötig, ganz oder teilweise zu löschen.

6.7 Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, die Dienste von studiVZ ohne Angabe von Gründen unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche der Nutzer mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise einzustellen und sämtliche gespeicherten Nutzerdaten zu löschen.

6.8 Die von studiVZ verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf etwaige Rechtsverstöße geprüft. Rechtswidrige Inhalte auf den verlinkten Seiten waren zu diesem Zeitpunkt der Verlinkung nicht ersichtlich. Allerdings hat studiVZ auf die Inhalte der verlinkten fremden Seiten keinen Einfluss. Auch ist studiVZ eine andauernde inhaltliche Kontrolle der verlinkten fremden Seiten nicht möglich und ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung auch nicht zumutbar. Sobald studiVZ indes Rechtsverletzungen auf den verlinkten fremden Seiten bekannt werden sollten, werden derartige Links unverzüglich entfernt.

7. Verantwortlichkeit des Nutzers

7.1 Für den Inhalt seiner Anmeldung und damit für die Informationen, die er über sich bereitstellt, ist der Nutzer allein verantwortlich. Er versichert, keinerlei Gesetze oder Rechte Dritter durch sein Verhalten und von ihm hochgeladene Inhalte (Texte, Bilder etc.) zu verletzen, insbesondere das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und geistige Eigentumsrechte Dritter zu wahren.

7.2 Die Bekanntgabe und der Austausch von Passwörtern, Codes und Seriennummern jeglicher Art sind auf der Plattform nicht gestattet.

7.3 Ferner dürfen keine Profile auf studiVZ oder Internet-Seiten eingerichtet werden, die dazu dienen, missbräuchlich Informationen auszulesen, zu speichern, zu bearbeiten, zu verändern, weiterzuleiten oder auf sonstige Weise zu missbrauchen.

7.4 Der Nutzer versichert, dass die bei studiVZ angegebenen persönlichen Daten (einschließlich Fotos der eigenen Person) der Wahrheit entsprechen und den Nutzer persönlich beschreiben.
Des weiteren versichert der Nutzer, dass er mit der Nutzung von studiVZ ausschließlich private und keine geschäftlichen Absichten verbindet, und dass er die Plattform von studiVZ und
die ihm anvertrauten Daten Dritter nicht zu Zwecken der kommerziellen Werbung oder der Werbung für politische Parteien und/oder Kandidaten verwendet. Schließlich versichert der Nutzer, niemals gesetzeswidrige Inhalte, in welcher Form auch immer, auf studiVZ zu verbreiten.

7.5 Der Nutzer darf den Service von studiVZ nur zu dem bestimmungsgemäßen Zweck des privaten Austauschs von Informationen und der Herstellung von beiderseits gewünschten privaten Kontakten nutzen. Verboten ist insbesondere jede Form von sog. “Massengruscheln”.

7.6 Der Nutzer muss zur Wahrung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Brief- und Telekommunikationsgeheimnisses, E-Mails und andere Nachrichten vertraulich behandeln und darf diese deshalb nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Absenders Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für Namen, Fotos, Telefon- und Faxnummern, Adressdaten, E-Mail-Adressen und/oder URLs (Internetadressen). Jeder Verstoß gegen die Vertraulichkeit, insbesondere jede missbräuchliche Verwendung derartiger Daten durch manuelles oder automatisiertes Auslesen, Speichern, Verarbeiten, Verändern, Löschen, etc. wird rechtlich verfolgt.

7.7Außerdem darf der Nutzer E-Mails oder sonstige Nachrichten für andere Nutzer nicht abfangen und darf dies auch nicht versuchen. Der Nutzer darf E-Mails und vergleichbare Nachrichten an Mitglieder ausschließlich zum Zweck der privaten Kommunikation versenden,
nicht zum Anpreisen oder Anbieten von Waren oder Dienstleistungen an andere Mitglieder. Der Nutzer darf insbesondere keine Kettenbriefe, Pyramidenschemen, Wettbewerbe, Lotterien, Wettspiele Schneeballsysteme oder Multi-Level-Marketing versenden oder organisieren.

7.8 Unter keinen Umständen darf der Nutzer bei Nutzung des Services von studiVZ gegen die geltenden Gesetze verstoßen oder den Service in einer Art und Weise nutzen, die die Verfügbarkeit der Angebote für andere Nutzer von studiVZ negativ beeinflusst.

Unbeschadet der eventuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Nutzers sind Inhalte insbesondere unzulässig, wenn sie:

Propagandamittel im Sinne des § 86 StGB darstellen, deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a StGB verwenden, deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise schildern, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, leugnen oder verharmlosen, grausame und sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 StGB genannten rechtswidrigen Tat dienen, den Krieg verherrlichen, gegen die Menschenwürde verstoßen, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren; eine Einwilligung ist unbeachtlich, Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen, sexistisch oder pornografisch sind und/oder Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen.

7.9 Außerdem ist die Verbreitung von diffamierendem, anstößigem oder in sonstiger Weise rechtswidrigem Material, die Belästigung oder Bedrohung und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer Nutzer oder sonstiger Dritter missbräuchlich.

7.10 Es ist dem Nutzer schließlich untersagt, auf der Plattform von studiVZ Links auf Internet-Seiten mit rechtswidrigen Inhalten zu setzen.

8.Rechtsfolgen bei Verstoß gegen diese AGB

8.1 Für alle Fälle eines Verstoßes eines oder mehrerer Nutzer gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, insbesondere gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Ziffern 2.1 bis 2.4 und/oder Ziffer 7., behält sich der Betreiber das Recht vor, den Nutzer ohne Angabe von Gründen und unter Ausschluss der Geltendmachung von Schadenersatz seitens des Nutzers mit sofortiger Wirkung vom Service auszuschließen und seinen Account einschließlich all seiner Daten vollständig zu löschen. Die Einleitung zivil- und/oder strafrechtlicher Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Schadenersatz und/oder die Erstattung einer Strafanzeige bleiben in derartigen Fällen ausdrücklich vorbehalten.

8.2Vertragsstrafenregelung: Verstößt ein Nutzer gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Ziffern 2.1 bis 2.4 und/oder Ziffer 7., ist der Nutzer verpflichtet, eine vom Betreiber nach billigem
Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe auf erstes Anfordern an den Betreiber zu zahlen. Ferner ist der Nutzer in einem solchen Fall verpflichtet, unverzüglich nach Aufforderung durch den Betreiber eine nach
juristischen Standards übliche vertragsstrafenbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben

8.3 Der Nutzer verpflichtet sich ferner, den Betreiber schadlos von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die durch jedweden Missbrauch des Nutzers an diesem Service und den Verstoß gegen diese AGB entstehen könnten. Der
Nutzer verpflichtet sich insbesondere, den Betreiber von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, wegen des Ausfalls von
Dienstleistungen für andere Nutzer, wegen der Verletzung von Immaterialgütern (Marken, Urheberrechte, etc.) oder sonstiger Rechte ergeben, freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung
erstreckt sich auch auf die zur Abwehr derartiger Forderungen erforderlichen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwaltskosten).

9. Elektronische Angriffe durch Hacker, Crawler, etc.

9.1 Elektronische Angriffe jeglicher Art auf die Plattform / die Datenbank / das Netzwerk von studiVZ oder auf einzelne Nutzer sind strikt untersagt. Jeder elektronische Angriff führt
zum sofortigen Ausschluss des Nutzers und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

9.2 Als elektronische Angriffe gelten insbesondere, ohne dass diese Aufzählung abschließend wäre:

Hacking-Versuche, d.h. Versuche, die Sicherheitsbarrieren von studiVZ zu überwinden, zu umgehen, oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen

Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten wie z.B. Crawlern (alias Spider oder Robot, kurz: Bot)

das vorsätzliche Anwenden und/oder Verbreiten von Viren, Würmern, Trojanern

Verwendung von Links, Programmen oder sonstigen Verfahren, die die Plattform / die Datenbank / das Netzwerk von studiVZ oder einzelne Nutzer schädigen können oder sollen

9.3 Vertragsstrafenregelung: Der Nutzer verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Verbot von elektronischen Angriffen (Ziffern 9.1 und 9.2), eine vom
Betreiber nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Landgericht zu überprüfende Vertragsstrafe in Höhe von mindestens EUR 6.000,00 (in Worten: sechstausend Euro) auf erstes Anfordern an den Betreiber zu zahlen.

9.4 Ferner verpflichtet sich der Nutzer für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen das Verbot von elektronischen Angriffen (Ziffern 9.1 und 9.2), unverzüglich nach Aufforderung durch
den Betreiber eine nach juristischen Standards übliche vertragsstrafenbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung mit im wesentlichen (je nach Einzelfall) den folgenden darin enthaltenen Verpflichtungen abzugeben:

es mit sofortiger Wirkung zu unterlassen, den elektronischen Angriff fortzusetzen oder einen neuen vergleichbaren Angriff zu unternehmen.

es mit sofortiger Wirkung zu unterlassen, im Wege des elektronischen Angriffs etwa gewonnenes Datenmaterial an irgendwelche Dritte weiterzugeben.

den Betreiber unverzüglich in Textform und umfassend darüber zu informieren, welchen Dritten (Namen, Anschriften, vollständige Kontaktdaten) das etwa gewonnene Datenmaterial wann und in welcher Form bereits zur Kenntnis gelangt, übermittelt oder auf andere Weise zur Verfügung gestellt worden ist. sämtliches mittels des elektronischen Angriffs gewonnenes
digitales Datenmaterial vollständig, endgültig und nicht wiederherstellbar von allen vorhandenen Datenträgern unwiederbringlich zu löschen sowie etwaiges analoges
Datenmaterial (z.B. Unterlagen, Aufzeichnungen, Ausdrucke etc.) restlos zu vernichten.

eine eidesstattliche Versicherung als Bestätigung der erfolgten Löschung und Vernichtung rechtsverbindlich unterschrieben an den Betreiber zu übersenden.

absolutes Stillschweigen über sämtliche etwa gewonnenen Daten, über die Unterlassungsverpflichtung und über die eidesstattliche Versicherung sowie sämtliche dem Angreifer sonst bekannt gewordenen internen Angelegenheiten von studiVZ zu wahren - insbesondere auf Internetforen, in Blogs oder gegenüber der Presse -, es sei denn, die Offenlegung einzelner Informationen ist aufgrund öffentlichrechtlicher Vorschriften gegenüber Behörden oder zur Wahrung von Rechtsansprüchen gegenüber Gerichten zwingend
erforderlich.

10.Einbeziehung Dritter

Der Betreiber ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums seiner Dienste zu beauftragen. Der Datenschutz bleibt hiervon unberührt.

11.Erhaltungsklausel (Salvatorische Klausel)

Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen unwirksam oder in Teilen unvollständig sein oder werden,mso bleiben die übrigen Klauseln der Allgemeinen Nutzungsbedingungen in ihrer Gültigkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich amnächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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Deutschland Debatte: Supermarkt Politik
03/15/2007 10:57 AM
Eines der meist genutzten Worte der heutigen Zeit ist das Wort „selbst". Selbstbehauptung, Selbstbestätigung, Selbstbewusstsein, Selbstermächtigung, ‚Selbstverwirklichung, Selbstbedienung usw. Selbstherrlichkeit gepaart mit dem Begriff Selbstbedienung ist dann wieder die Belastung die der Bürger heute immer mehr zu spüren bekommt. Das Ganze wird dann unter dem Begriff Freiheit verkauft. Das gesamte politische Handeln entwickelt sich zu einer Automation [...][Link] [Cache]
mobbing-gegner.de blog: Web2.0 und meine Faszination für die neuen Möglichkeiten
03/15/2007 10:46 AM


So geht es mir oft. :-( Wollte ich nach der Lektüre der Startseite meiner Lieblingszeitung (Braunschweiger Zeitung) doch etwas über meine alten Freunde (die lassen aber auch nichts aus :-) ) von der SPD,

die Nichtsnutze von der Gewerkschaft etc. bloggen. Auch eine Zusamenfassung von Ferdi nach dem Motto "ich habe nichts gewusst"

steht noch aus. Aber nein. Die vielen Ideen und auch die Qualitätsoffensive muss warten.


Ich steht auf Bookmarks! Ist es nicht wirklich schön? Auch so macht man Presse!

Eine meiner Lieblingsseiten ROTGLUT.org ist z.Z nur hier oder dort zu erreichen!

Den Bericht über Uhl und die SPD mit der Gewerkschaft und meine Erlebnisse mit der LinksPartei liefere ich aber noch! Bin eben noch über eine wirkliche Sahne gestolpert!

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Play rough!: Wunder geschehn
03/15/2007 10:39 AM

Wie die dpa heute meldet, ist es Ärzten der Tübinger Universitätsklinik gelungen, mittels eines sog. Netzhaut-Chips Blinden "einfache Seheindrücke" zu verschaffen. Bionik, here we go.

Gleichzeitig gilt es zu berichten, dass Mr. Gouvernator Schwarzenegger gestern zum ersten Mal seit seinem Ski-Unfall im vergangenen Winter ohne Krücken gesicht wurde. (Und wer war vorher zu Besuch? Genau, der Wowereit.)

Was bedeutet das für uns Normalsterbliche? (1) Esst mehr Chips - Ihr werdet schon sehen. (2) Lasst Wowi in Euer Haus, dann geht's Euch gut. (Ob das mit diesem Herrn zusammenhängt?)

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Play rough!: Hertha? Am härtesten.
03/15/2007 10:39 AM

Richtig hart erwischt haben muss es den guten Falco Götz, seines Zeichens Chef-Trainer von Hertha BSC. Nachdem das von ihm trainierte Team seit etlichen Spielen durch Ideen- und damit Erfolgslosigkeit glänzt, hat sich der Trainerfuchs flux gedacht: "Lenk ich doch mal mit einem geschickt lancierten Presse-Thema von der fiesen Situation ab!". Was aktuelles à la Klimagipfel? Nein, viel besser, denn wir leben ja im Zentrum von Multikulti mit Migrationshintergrund.

Gedacht, getan. Und was kommt dabei raus? Ein Interview, in dem der schlaue Taktiker davon spricht, dass sogar bei diesen Kiezkindern, die er selbst ja liebevoll ins Team integriert hätte, wie Herrn KPB (Kenner kennen ihn) und seinem Bruder JB, bei denen zuhause ja kaum eins der vielen Kinder vom selben Vater stamme, tatsächlich was Gutes bei rauskommen könne.

Nur schade, dass der(selbe) Vater von KPB und JB da nicht so ganz derselben Meinung ist...

Es werden gerne Wetten angenommen (Treffpunkt: Café King), wie lange man sich noch an diesem vorbildlichen und pressetauglichen Trainer ergötzen kann. (Was für Leichen im Keller von Herrn Hoeneß muss der Mann eigentlich kennen, damit er sich all dies erlauben kann, ohne wenigstens auf einem UEFA-Cup-Platz zu stehen?)

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Deutschland Debatte: Iran, eine kleinere Stufe der Eskalation
03/15/2007 08:27 AM
Es kann schon betrüben, dass auch unter Mitwirkung von Deutschland eine Eskalation vorangetrieben werden soll, um den Iran in die Knie zu zwingen. Ein Waffenembargo und die Sperrung von Auslandsvermögen sollen Teheran zum Stopp der Urananreicherung zwingen. Der Iran setzt energietechnisch auf Kernkraft, dieselbe Richtung, die auch die EU Politik in Brüssel verfolgen will. Deutschland hat [...][Link] [Cache]

1 comment:

Truth Connection said...

In diesem Sinne bitte mal auf Justiz und ihre Opfer nachsehen...
thanX